Als PDF herunterladen : AGB-2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 01.01.2023)
Die Bedingungen für die Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Organisation und dem Verkauf von Reisen oder Pauschalreisen sind in den Artikeln L. 211-1 ff. und R. 211-1 ff. des Tourismusgesetzes geregelt.
ARTIKEL 1 – DEFINITIONEN
Die “ Vereinigung “ bezeichnet das Centre du LAZARET.
Das Unternehmen ist Mitglied des Cap France Netzwerks.
Die Aktivitäten des Unternehmens umfassen den Verkauf von Urlaubsreisen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten in dem von ihm verwalteten Feriendorf.
Der “ Kunde “ bezeichnet jede Person, die die Website nutzt, um eine von der Vereinigung angebotene Leistung zu bestellen, sowie jede Person, in deren Namen eine Bestellung getätigt wurde.
Eine “ Bestellung “ ist jede vom Kunden getätigte und bestätigte Buchung.
Die “ Besonderen Geschäftsbedingungen “ bezeichnen die Vertragsbedingungen, die für jeden Auftrag der Vereinigung gelten und die vom Kunden vor jeder Verpflichtung seinerseits im Rahmen eines Auftrags akzeptiert werden müssen.
Der „Vertrag“ ist die Gesamtheit der Dokumente, die die gegenseitigen Verpflichtungen zwischen der Vereinigung und dem Kunden formalisieren: Es handelt sich insbesondere um die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie die dazugehörigen Besonderen Verkaufsbedingungen.
Der Begriff “ Pauschalreise “ bezeichnet gemäß Artikel L. 211-2 des Tourismusgesetzes alle auf der Webseite zum Verkauf angebotenen Leistungen, die Transport und/oder Unterkunft mit einer anderen touristischen Dienstleistung kombinieren können (vorausgesetzt, dass diese einen wesentlichen Teil der Pauschalreise ausmachen), wobei das Ganze mindestens eine Übernachtung oder eine Dauer von mindestens 24 Stunden umfasst.
Der Verkauf einer Pauschalreise wird zu einem All-Inclusive-Preis angeboten.
Der Begriff “ Aufenthalt “ oder “ Miete “ bezeichnet alle anderen Leistungen, die auf der Website zum Verkauf angeboten werden und die kein touristisches Paket im Sinne des Tourismusgesetzes darstellen.
Der Begriff “ Partner “ bezeichnet jeden Dienstleister, der Leistungen für die Vereinigung erbringt.
Dies können insbesondere Vermietungsunternehmen, Sportvereine, Organisatoren von Veranstaltungen (Konzerte, Festivals, Kreuzfahrten usw.) sein.
“ Leistung “ bezeichnet alle Leistungen, die von der Vereinigung an den Kunden erbracht werden, unabhängig davon, ob diese in ihrem Katalog aufgeführt sind oder auf der Grundlage einer spezifischen, maßgeschneiderten Anfrage nach Maß ausgearbeitet wurden.
ARTIKEL 2 – ANWENDUNGSBEREICH
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die über die Website, über die Telefonplattform (deren Kontaktdaten in Artikel 4 angegeben sind) oder direkt in den Räumlichkeiten der Vereinigung, per Post oder per E-Mail aufgegeben werden.
Sie gelten auch für alle zusätzlichen Leistungen, die vom Kunden während seines Aufenthalts gebucht werden.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kunden, unabhängig davon, ob sie eine Einzelbuchung (für maximal 9 Personen) oder eine Gruppenbuchung (bestehend aus 10 oder mehr Personen) vornehmen.
Der Verkauf von touristischen Dienstleistungen wird insbesondere durch das Verbrauchergesetzbuch und speziell durch Titel 1 des Buches II des Tourismusgesetzbuches über die Organisation des Verkaufs von Reisen und Dienstleistungen geregelt.
Aufenthalte.
Gemäß Artikel R. 211-12 des Tourismusgesetzbuches werden die Artikel R. 211-3 bis R. 211-11 des genannten Gesetzbuches im Folgenden wiedergegeben.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem1. Januar 2021 gültig.
Diese Version ersetzt alle vorherigen Versionen.
Der Kunde wird gebeten, die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen aufmerksam zu lesen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website vor der Bestätigung der Bestellung, in den Katalogen und Broschüren sowie in den Verkaufsbüros der Vereinigung per Hyperlink aufgeführt.
Es wird empfohlen, die AGB herunterzuladen und/oder auszudrucken und eine Kopie davon aufzubewahren.
Es ist auch ratsam, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor der Bestätigung einer neuen Bestellung zu lesen, da diese jederzeit geändert werden können.
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Dienstleistungen oder Lieferungen, die nicht in der Bestellung enthalten sind und die im Rahmen von Verträgen zwischen dem Kunden und einem Drittanbieter (weder die Vereinigung noch einer ihrer Partner) im Zusammenhang mit der Durchführung des Pauschalangebots oder des Aufenthalts erbracht werden.
ARTIKEL 3 – VERANSTALTER VON REISEN UND/ODER AUFENTHALTEN
Alle Leistungen, die Gegenstand der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, werden organisiert (produziert und/oder vertrieben) von :
Name: Centre du LAZARET
Status: Verein
Adresse 223 rue du pasteur Lucien Benoit 34200 SETE
Tel :04 67 53 2247
Fax :04 67 53 36 13
Mail:info@lazaretsete.com
SIRET-NR. :77608667000010
APE-Code :5520Z
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer :FR62776086670
Die Vereinigung, als Mitglied des Cap France Netzwerks mit Sitz in 28 place Saint-Georges in Paris (75009), ist im weiteren Sinne :
- Eingetragen im Register der Reise- und Aufenthaltsanbieter von Atout France unter der Nummer IM075110087.
Die finanzielle Garantie von
UNAT und ihr Berufshaftpflichtversicherer Nr. 98480T/8738197 Anwendung von II a) und III
- c) Artikel L. 211-18 des Tourismusgesetzes ;
Die Vereinigung ist für ihre Tourismusaktivitäten gemäß den Bestimmungen der Artikel R. 211-35 ff. des Tourismusgesetzes bei der MAIF Résidence Vivaldi 9 rue Maréchal Foch 63000CLERMONT FERAND gegen Berufshaftpflicht versichert.
ARTIKEL 4 – INFORMATIONEN FÜR DEN KUNDEN
- – Informationen vor Abschluss des Vertrags
Die Informationen und Abbildungen in den verschiedenen Kommunikationsmitteln (Broschüren, Kataloge, Internetseiten usw.) der Vereinigung und/oder des Cap France Netzwerks können Gegenstand von Änderungen sein, die von der Vereinigung und/oder dem Cap France Netzwerk bekannt gegeben werden.
Der Kunde muss vor Abschluss des Vertrages darüber informiert werden.
Die Vereinigung, die im Namen ihrer möglichen Partner handelt, bemüht sich nach besten Kräften, Fotos, Illustrationen und Karten zur Verfügung zu stellen, die dem Kunden einen Überblick über die angebotenen Leistungen und deren Komfort geben.
Die genannten Abbildungen können jedoch den Inhalt der Dienstleistungen nicht genau wiedergeben. Der Kunde kann bei der Vereinigung weitere Informationen über die Merkmale der genannten Dienstleistungen anfordern, indem er telefonisch unter Tel. 04 67 53 22 47 (gebührenfrei) oder per E-Mail: info@lazaret-sete.com anruft.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass bestimmte Aktivitäten, die von der Vereinigung oder einem ihrer Partner angeboten werden, nicht unbedingt je nach Jahreszeit verfügbar sind und/oder von der Anmeldung einer Mindestteilnehmerzahl abhängig sind.
4.2 – Informationen vor Beginn der Ausführung der Dienstleistungen
Die Vereinigung verpflichtet sich, dem Kunden mindestens zehn (10) Tage vor dem geplanten Abreisedatum Informationen wie den Namen, die Adresse und die Telefonnummer des Hauptstandorts, an dem die Dienstleistungen erbracht werden, oder, falls nicht vorhanden, die Namen, Adressen und Telefonnummern der örtlichen Organisationen, die dem Kunden bei Schwierigkeiten helfen können, oder, falls nicht vorhanden, die Telefonnummer, unter der der Kontakt mit der Vereinigung dringend hergestellt werden kann, zur Verfügung zu stellen.
ARTIKEL 5 – FEHLEN DES WIDERRUFSRECHTS
Der Kunde wird darüber informiert, dass gemäß Artikel L. 121-16-1 und L. 121-21-8 12° des Verbraucherschutzgesetzes die von der Vereinigung angebotenen Leistungen nicht dem Widerrufsrecht gemäß Artikel L. 121-21 ff. des Verbraucherschutzgesetzes für Fernverkäufe unterliegen, wenn es sich um Pauschalreisen, Unterbringungsleistungen (außer Unterkunft), Transportleistungen von Waren, Autovermietung, Verpflegung oder Freizeitaktivitäten handelt, die an einem bestimmten Datum oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht werden müssen.
Folglich unterliegen die auf der Webseite oder über die Telefonplattform bestellten Leistungen ausschließlich den Stornierungs- und Änderungsbedingungen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder in den eventuellen Besonderen Geschäftsbedingungen festgelegt sind.
ARTIKEL 6 – VERTRAGSBILDUNG
Alle Bestellungen sind den Kunden vorbehalten, die die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit sowie die Besonderen Geschäftsbedingungen für jede Bestellung zur Kenntnis genommen haben und diese durch einen Klick auf der Website oder gegebenenfalls bei einem der Handelsvertreter der Vereinigung, per Telefon oder an einer ihrer physischen Verkaufsstellen akzeptiert haben.
Der Vertrag, der unter den in Artikel 7.2.3 unten genannten Bedingungen zustande kommt, ist für den Kunden und alle in der Buchung genannten Teilnehmer verbindlich, die für sich selbst und für die Personen, für die sie verantwortlich sind, die vorliegenden Verkaufsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos anerkennen.
Der Kunde ist verpflichtet, alle Anweisungen und Anordnungen in Bezug auf den Auftrag zu befolgen, die in einem Dokument oder einer Anweisung der Vereinigung enthalten sind.
Es liegt in der Verantwortung der Person, die die Buchung vorgenommen hat, sicherzustellen, dass alle Teilnehmer von diesen Bedingungen und Verpflichtungen Kenntnis genommen haben und sie akzeptieren.
ARTIKEL 7 – MODALITÄTEN DER AUFTRAGSERTEILUNG UND DES VERTRAGSABSCHLUSSES
- – Gültige Buchungsbedingungen
Für jede Buchung, unabhängig vom Medium, muss der Kunde mindestens 18 Jahre alt sein (oder ein gleichberechtigter Minderjähriger), rechtsfähig und in der Lage sein, einen Vertrag abzuschließen.
Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Genauigkeit der Informationen, die er für eine Buchung angibt, unabhängig davon, ob sich diese Informationen direkt auf ihn oder einen anderen Teilnehmer der Dienstleistungen beziehen.
Jede betrügerische Handlung in diesem Zusammenhang oder eine Handlung, die insbesondere gegen die Bedingungen des Vertrags verstößt, kann dazu führen, dass die Vereinigung dem Kunden jederzeit die Möglichkeit verweigert, seinen Auftrag abzuschließen, Zugang zu den betreffenden Dienstleistungen zu erhalten und/oder rechtliche Schritte einzuleiten.
7.2 – Abschluss des Vertrags auf elektronischem Wege
- Der Vertrag, wenn er rechtsgültig abgeschlossen wurde, wird von der Vereinigung auf elektronischem Datenträger archiviert, und zwar innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Dauer.
- Die Einhaltung der unten aufgeführten Schritte zum Fernabschluss des Vertrages ist eine zwingende Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages auf elektronischem Wege.
Andernfalls ist der Vertrag nicht bindend und es steht der Vereinigung frei, die betreffenden Dienstleistungen nicht zu erbringen.
Schritte zum Abschluss des Vertrages auf elektronischem Wege :
– Der Kunde führt eine Suche auf der Website durch;
- Auf diese Anfrage hin werden dem Kunden ein oder mehrere Angebote für die Dienstleistungen unterbreitet.
Der Kunde wird auch über die Nichtanwendung des Widerrufsrechts bei Fernabsatzgeschäften und die für diese Leistungen geltenden Stornierungsbedingungen informiert;
- Der Kunde bestätigt seine Wahl durch einen Klick auf die gewünschte Leistung.
Der Kunde muss eine gültige E-Mail-Adresse angeben, zu deren Angabe er sich verpflichtet.
Regelmäßig konsultieren.
Wenn der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die eventuell anwendbaren Besonderen Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert hat, kann er seine Bestellung bestätigen und die Zahlung vornehmen, indem er auf die entsprechende Schaltfläche für den Kauf klickt.
Der Vertrag ist damit rechtsgültig abgeschlossen.
- Die Vereinigung, in ihrem Namen und im Namen ihrer Partner, übermittelt dem Kunden so schnell wie möglich nach der Bestellung per E-Mail eine Empfangsbestätigung, die die Bestellung bestätigt und deren wesentliche Elemente enthält, wie die Identifizierung der bestellten Dienstleistung, den Preis und die Mengen.
Jede Änderung dieser Informationen ist im Artikel „Änderungen“ angegeben.
Der Kunde muss die Vereinigung kontaktieren, wenn er innerhalb von fünf (5) Tagen nach Abschluss des Vertrages keine Auftragsbestätigung erhalten hat.
ARTIKEL 8 – PREIS UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN
- – Allgemeine Bestimmungen
Die Preise sind in Euro angegeben.
Die Beschreibungen der Leistungen geben an, welche Elemente im Preis enthalten sind.
Der Preis versteht sich einschließlich aller Steuern (außer Kurtaxe), einschließlich der Kosten für die Mitgliedschaft in der Vereinigung und der damit verbundenen Servicekosten.
Darüber hinaus sind generell und sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, alle persönlichen Ausgaben des Kunden oder Nebenkosten des Auftrags nicht im Preis inbegriffen, insbesondere Versicherungen für zusätzliche Aktivitäten, die bei Dritten abgeschlossen wurden, wie in Artikel 2.2 angegeben, und generell alle Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Buchungsbestätigung enthalten sind.
Preisnachlässe und Werbeangebote, die auf der Webseite, in Broschüren und anderen Dokumenten der Vereinigung angegeben sind, sind, sofern nicht schriftlich anders angegeben, für eine Bestellung nicht kumulierbar.
8.2 – Mitgliedsbeitrag für die Vereinigung
Gemäß Artikel L.211-1.IV des Tourismusgesetzes ist im Preis der Bestellung die Zahlung eines Mitgliedsbeitrags für jede Person, die an der Ausführung der Dienstleistungen teilnimmt, enthalten.
Dieser Beitrag beläuft sich auf :
– Einzelpersonen: 10€ – Familien: 21€.
– Gruppen :
60€ für Aufenthalte von mehr als 3 Nächten
30€ für Aufenthalte von weniger als 3 Nächten
Die Preise können auch nach der Bestätigung geändert werden, wenn die Gebühren und Steuern für die in der Bestellung enthaltenen Leistungen geändert oder eingeführt werden.
In diesem Fall behält sich die Vereinigung das Recht vor, den Gesamtbetrag der Bestellung um den Prozentsatz der Änderung des betreffenden Elements zu ändern.
In diesem Fall wird der Kunde schriftlich über jede Preiserhöhung informiert und kann entweder stornieren oder die vorgenommene Änderung unter den in Artikel 9 genannten Bedingungen akzeptieren.
8.4 – Anzahlung
- Anzahlung bei der Bestellung von Einzelleistungen
Für jeden Auftrag, der innerhalb von mehr als 30 Tagen nach dem Abreisedatum (dieses ist nicht eingeschlossen) bestätigt wird, muss der Kunde am Tag des Vertragsabschlusses eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises einschließlich aller Steuern leisten.
Der Restbetrag der Bestellung muss spätestens 30 Tage vor dem geplanten Abreisedatum bezahlt werden.
Bei Buchungen, die 30 Tage oder weniger vor der Abreise erfolgen, ist der gesamte Betrag des Gesamtpreises der Bestellung am Tag des Vertragsabschlusses fällig.
- Anzahlung im Rahmen eines Auftrags für Gruppenleistungen
** Bei einer Buchung von mindestens 12 Monaten vor Beginn des Aufenthalts: Pauschale Anzahlung (€1000), dann 2 Anzahlungen von
30 % des Preises für den Aufenthalt sind jeweils zu zahlen : für die erste Anzahlung von 30
Monat vor dem Aufenthalt eine Anzahlung von 30% und für die zweite Anzahlung 30% vor dem Ende des 5.
** Bei Buchung weniger als 12 Monate vor Reiseantritt: 30% bei Buchung und eine zweite Anzahlung von 30% des Reisepreises bis zum Ende des fünften Monats vor Reiseantritt.
Der Kunde muss den Restbetrag 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts ohne Mahnung seitens der Einrichtung zahlen.
Der Preis für den Aufenthalt wird ggf. um die von den lokalen Behörden erhobene Kurtaxe ergänzt.
8.5 – Zahlungsmodalitäten
Die Zahlungen erfolgen per Kreditkarte oder E-Check zum Zeitpunkt des Abschlusses der Bestellung auf der Website und über die Telefonplattform.
Sie können per Bankkarte, Scheck oder Kreditkarte bezahlt werden.
– Eine Zusammenfassung mit allen se-s
Die Wahl, das Datum und der Gesamtpreis des/der Schiffe(s).
Bargeld und ANCV-Ferienschecks für Buchungen an den Veranstaltungsorten
– und ermöglicht eine Mitgliedschaft, die ab dem Zeitpunkt des physischen Empfangs der Vereinigung gültig ist.
Leistung(en), ermöglicht es dem Kunden, die Details seiner Bestellung zu überprüfen.
Der Kunde muss sich vergewissern, dass alle angezeigten Informationen mit seinen Wünschen übereinstimmen (Art der Leistungen, Datum, Uhrzeit, Art und Adresse des Aufenthalts, Preis, Identität, Alter der Teilnehmer, usw.).
Andernfalls kann er sie vor der Bestätigung seiner Bestellung ändern lassen.
Nach der Bestätigung der Bestellung können diese Informationen nicht mehr geändert werden.
– Vorbehaltlich der vorherigen Kenntnisnahme und Akzeptanz von
Die Anzahl der Buchungen, die in diesem Zeitraum getätigt wurden, ist dabei unerheblich.
8.3 – Preisänderungen
Die Preise für die Dienstleistungen wurden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Auftrags geltenden wirtschaftlichen Bedingungen festgelegt.
Der Verband behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit bis zum Datum der Bestätigung der Bestellung zu ändern.
Post.
Bei Zahlung per Scheck muss dieser auf den Verband ausgestellt sein, um den Betrag der Bestellung (inkl. MwSt.) zu begleichen, und auf der Rückseite muss die Nummer eines Identitätsnachweises des Kunden vermerkt sein.
Unbeschadet des Rechts des Kunden, die Bestellung gemäß den hier festgelegten Bedingungen zu stornieren, kann der Zahlungsauftrag, der per Kreditkarte oder Scheck erteilt wurde, nicht von ihm storniert werden.
Der Kunde garantiert der Vereinigung, dass er der Inhaber des verwendeten Zahlungsmittels ist und dass er über ausreichende Mittel verfügt, um die Zahlung seiner Bestellung vollständig abzudecken.
Sollte es aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, die fälligen Beträge zur Bezahlung der Bestellung abzubuchen, wird der Kaufvorgang abgebrochen.
8.6 – Sicherheit der Transaktionen
Um die vom Kunden getätigten Transaktionen, insbesondere auf der Website, zu sichern und Kreditkartenbetrug zu bekämpfen, werden die im Zusammenhang mit Ihrer Bestellung übermittelten Informationen automatisch analysiert, um ein Höchstmaß an Zuverlässigkeit zu ermitteln.
Aus diesem Grund kann die Vereinigung den Kunden per E-Mail auffordern, seine Identität und seinen Wohnsitz nachzuweisen, um sich vor betrügerischen Transaktionen zu schützen.
Durch diese Nachweise gewährleistet die Vereinigung eine höhere Sicherheit, indem sie sich vergewissert, dass der Kunde der Inhaber der verwendeten Kreditkarte ist.
Bei Bestellungen mit Scheck oder anderen Zahlungsmitteln kann der Kunde auch aufgefordert werden, einen Nachweis über den Inhaber des Schecks vorzulegen, um eine maximale Transaktionssicherheit zu gewährleisten.
8.7 – Bedingungen für die Erstattung durch die Vereinigung
Sofern von der Vereinigung nicht anders angegeben, erfolgt die Rückerstattung per Scheck oder Überweisung, wenn der Kunde eine Rückerstattung erhält.
Im Falle einer Zahlung per ANCV-Scheck erfolgt die Rückerstattung des Kunden ebenfalls per Scheck oder Überweisung.
ARTIKEL 9 – STORNIERUNG/ÄNDERUNG VON AUFTRÄGEN
- – Allgemeine Bestimmungen
Bei verspäteter Ankunft, vorzeitiger Abreise oder Abwesenheit des Kunden während des Aufenthalts ist keine Rückerstattung oder Minderung des Preises durch die Vereinigung möglich.
Darüber hinaus kann der Verzicht des Kunden auf eine Dienstleistung oder einen ihrer Bestandteile nicht Gegenstand einer Rückerstattung oder Gegenleistung durch die Vereinigung sein.
Die vollständige Stornierung einer Bestellung führt zur Kündigung des Vertrages.
9.2 – Stornierung/Änderung der Bestellung durch die Vereinigung
Die Bedingungen für die Stornierung und Änderung von Aufträgen durch die Vereinigung sind in den Artikeln R.211-9 ff. des Tourismusgesetzes festgelegt, die im Folgenden wiedergegeben werden.
Die Vereinigung behält sich das Recht vor, eine Leistung zu stornieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
In diesem Fall werden die betroffenen Aktivitäten in mindestens einem der Informationsdokumente der Vereinigung (Katalog, Broschüre, Vertragsdokumente usw.) angegeben.
In diesem Fall wird der Kunde spätestens einundzwanzig (21) Tage vor Beginn des Aufenthalts über die Stornierung der betreffenden Leistungen informiert.
Gemäß den Bestimmungen von Artikel R. 211-9 des Tourismusgesetzes wird eine Preiserhöhung als wesentlich betrachtet, wenn sie
Der Vertragspartner darf nicht mehr als 10% des im Vertrag angegebenen Preises zahlen.
Im Falle einer Änderung des Vertrages vor der Abreise des Kunden muss der Antrag auf Kündigung oder die Annahme der Änderung der Vereinigung in schriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail…) innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der Information über die Änderung durch den Kunden mitgeteilt werden.
Jeder Vertrag, der durch eine betrügerische Nutzung der Website durch den Kunden oder durch die Nutzung von Daten, die nicht dem Kunden gehören, zustande kommt, wird von der Vereinigung storniert, und zwar ohne Rückerstattung an den Kunden und unbeschadet der Möglichkeit, dass die Vereinigung rechtliche Schritte einleiten kann.
9.3 – Änderung von Aufträgen durch den Kunden
Die Änderung einer Reservierung kann über die Telefonzentrale der Vereinigung oder im Büro der Rezeption vorgenommen werden:
- Telefonisch unter 04 67 53 22 47
- Per E-Mail: info@lazaret-see.com
- Am Empfang der Vereinigung
Jede Änderung muss vom Kunden per E-Mail oder per Post bestätigt werden.
Für jede Buchung einer Leistung, die einem Pauschalpreis pro Nacht für eine maximale Anzahl von Personen und nicht pro Person entspricht, gilt, dass eine Änderung der Anzahl der Personen nach unten oder nach oben innerhalb der von der Vereinigung genehmigten Anzahl von Personen in keinem Fall eine Änderung des Preises entsprechend dieser Änderung zur Folge hat.
Nur die Stornierung der gesamten Leistung führt zu einer Rückerstattung des Preises, vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 9 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
9.4 – Stornierung der Bestellung durch den Kunden
Die Referenzzeitzone für die Berechnung möglicher Rückerstattungen aufgrund einer Stornierung oder Änderung ist die folgende: UTC+1.
- Stornierung eines Auftrags für Einzelleistungen
Im Falle einer Stornierung der gesamten Bestellung von Einzelleistungen durch den Kunden wird der Preis oder die Anzahlung (einschließlich der Bearbeitungsgebühr und eventueller Mitgliedsbeiträge, die von der Vereinigung einbehalten werden) unter folgenden Bedingungen zurückerstattet:
Stornierung mehr als 60 Tage vor Beginn des Aufenthalts | Die Stornierungskosten betragen 30% des Gesamtpreises des Aufenthalts. |
Stornierung erfolgt zwischen
59 Tage und 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts |
Die Stornierungskosten betragen 70% des Aufenthaltspreises. |
Stornierung weniger als 29 Tage vor Beginn des Aufenthalts | Der gesamte Aufenthalt ist fällig. |
Es gibt keine Rückerstattung für verspätete Ankunft, vorzeitige Abreise oder Abwesenheit während des Aufenthaltes.
- Stornierung eines Auftrags für Gruppenleistungen
Im Falle einer Stornierung der gesamten Bestellung von Gruppenleistungen durch den Kunden wird der Preis oder die Anzahlung (einschließlich der Bearbeitungsgebühr und eventueller Mitgliedsbeiträge, die von der Vereinigung einbehalten werden) unter folgenden Bedingungen zurückerstattet:
Stornierung mehr als 60 Tage vor Beginn des Aufenthalts | Die Stornierungskosten betragen 30% des Aufenthaltspreises. |
Stornierung erfolgt zwischen
59 Tage und 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts |
Die Stornierungskosten betragen 70% des Aufenthaltspreises. |
Stornierung weniger als 29 Tage vor Beginn des Aufenthalts | Der gesamte Aufenthalt ist fällig. |
Bei verspäteter Ankunft, vorzeitiger Abreise oder Abwesenheit während des Aufenthalts werden weder eine Reduzierung des Rechnungsbetrags noch eine Rückerstattung gewährt.
Die endgültige Anzahl der Personen muss spätestens zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung schriftlich beim Club-Resort bestätigt werden.
ARTIKEL 10 – ABTRETUNG DES VERTRAGS
Gemäß Artikel R211-7 des Tourismusgesetzes und vorbehaltlich der schriftlichen Zustimmung der Vereinigung kann der Kunde seinen Vertrag an jeden Zessionar abtreten, der die gleichen Merkmale für die Inanspruchnahme der Leistungen erfüllt, insbesondere den gleichen Unterkunftstyp, die gleiche Anzahl von Personen, Kindern in der gleichen Altersgruppe, die gleichen Aktivitäten usw. Der Kunde kann seinen Vertrag an jeden Zessionar abtreten, der die gleichen Merkmale für die Inanspruchnahme der Leistungen erfüllt.
In diesem Fall muss der übertragende Kunde die Vereinigung unbedingt auf eine Weise informieren, die den Empfang der Mitteilung bestätigt (z.B.: „Der Kunde hat die Möglichkeit, die Übertragung zu bestätigen“).
(z.B. RAR-Brief, E-Mail) spätestens sieben (7) Tage vor Beginn des betreffenden Aufenthalts, das Datum der Abreise nicht mitgerechnet, und unter Beifügung aller für die Durchführung der Vertragsübertragung erforderlichen Belege.
Die Vereinigung behält sich das Recht vor, die Abtretung nicht anzunehmen, wenn die Bedingungen vom Empfänger nicht erfüllt werden oder wenn die entsprechenden Belege nicht vorgelegt werden.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen für die Abtretung von Dienstleistungen kann die Vereinigung beschließen, die Abtretung nicht zu akzeptieren und die Person, die als Abtretungsempfänger angegeben wird, für die gesamten betreffenden Dienstleistungen bezahlen zu lassen.
ARTIKEL 11 – AUSFÜHRUNG DER LEISTUNGEN
- – Belegung der Unterkünfte
Die Unterkünfte stehen am Tag der Ankunft ab 16.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Tag der Abreise bis 10.00 Uhr geräumt sein, unabhängig von der Ankunfts- oder Abfahrtszeit des vom Kunden für die Anreise zum Aufenthaltsort benutzten Transportmittels, unabhängig davon, ob dieses im Reisepaket enthalten ist oder nicht.
Jede Überschreitung kann zur Berechnung einer zusätzlichen Übernachtung zu den öffentlich ausgeschriebenen Preisen führen.
Bei einer Änderung dieser Zeiten wird die Assoziation dem Kunden rechtzeitig vor Beginn der Reise oder des Aufenthalts die Abfahrts- und Ankunftszeiten mitteilen.
Wenn die Unterkunft, auf die sich Ihr Auftrag bezieht, keine Nachtaufnahme hat, empfehlen wir Ihnen, Vorkehrungen zu treffen, um das Empfangspersonal über eine späte Ankunft zu informieren.
Haustiere sind in den Feriendörfern und anderen Unterkünften der Vereinigung nicht erlaubt (weder im Innen- noch im Außenbereich).
Es ist zwingend erforderlich, dass Sie sich im Voraus informieren und alle Ausnahmen schriftlich innerhalb einer angemessenen Frist vor Beginn der Dienstleistungen beantragen.
11.2 – Mahlzeiten
Wenn Mahlzeiten im Vertrag enthalten sind, hängt ihre Anzahl von der Anzahl der Übernachtungen ab.
Ferner wird ausdrücklich vereinbart, dass :
– Die Vollpension beginnt mit der Mahlzeit vor der ersten Übernachtung und endet mit dem Frühstück nach der letzten Übernachtung bei Aufenthalten von 8 Tagen/7n; bei Aufenthalten von weniger als 7 Nächten ist die letzte Mahlzeit das Mittagessen.
Die Vollpension umfasst Frühstück, Mittagessen und Abendessen.
- Die Halbpension beginnt mit der Mahlzeit vor der ersten Übernachtung und endet mit dem Frühstück nach der letzten Übernachtung; an den anderen Tagen des Aufenthaltes ist das Abendessen inbegriffen.
ARTIKEL 12 – HAFTUNG
- – Haftung der Vereinigung
- – Im Rahmen der Nutzung der Website oder der Telefonzentrale Für Anomalien oder Fehler auf der Website oder in der Telefonzentrale kann die Vereinigung nicht haftbar gemacht werden, wenn es sich um Funktionsstörungen der Websites, der Software oder der Terminals des Kunden oder eines anderen Dritten handelt.
In keinem Fall haftet die Vereinigung für vorhersehbare oder unvorhersehbare, materielle oder immaterielle Schäden (einschließlich insbesondere entgangener Gewinne oder Gelegenheiten usw.), die sich aus der Nutzung oder der vollständigen oder teilweisen Unmöglichkeit der Nutzung der Website oder der Telefonplattform ergeben.
- – Im Rahmen der Ausführung der Dienstleistungen
Gemäß Artikel L.211-16 des Tourismusgesetzes haftet die Vereinigung Ihnen gegenüber von Rechts wegen für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen, die sich ausschließlich aus der Bestellung des Kunden ergeben, unabhängig davon, ob diese Verpflichtungen von ihr selbst oder von anderen Dienstleistern erfüllt werden müssen.
Die Kommission ist berechtigt, die Partner zu informieren, unbeschadet ihres Rechts, gegen diese vorzugehen.
Die Vereinigung unterliegt der allgemeinen zivilrechtlichen Haftung (Artikel 1240 des Zivilgesetzbuches) für alle Leistungen, die nicht unter die in Artikel L.211-1 des Tourismusgesetzes definierten Leistungen fallen.
Die Aktivitäten und/oder Transporte, die im Rahmen des Aufenthalts durchgeführt werden und die zum Abschluss eines Vertrags zwischen dem Kunden und einem externen Dienstleister führen, fallen unter die Verantwortung dieses Dienstleisters.
Die Vereinigung kann in diesem Zusammenhang nicht haftbar gemacht werden.
Die Vereinigung haftet nicht für Diebstähle und/oder Vandalismus, die im Rahmen einer Dienstleistung begangen werden.
Die persönlichen Gegenstände und Wertsachen des Kunden müssen während der gesamten Dauer des Aufenthalts/Pakets unter der Aufsicht des Kunden stehen.
12.2 – Haftung des Kunden
- – Im Zusammenhang mit der Nutzung der Website und der Telefonzentrale
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm verwendete Computerkonfiguration auf Viren zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie in einwandfreiem Betriebszustand ist.
Der Kunde ist finanziell verantwortlich für die Nutzung der Website und der Telefonzentrale in seinem Namen oder im Namen von Dritten, einschließlich Minderjähriger, es sei denn, er weist eine betrügerische Nutzung nach, die nicht auf einen Fehler und/oder eine Fahrlässigkeit seinerseits zurückzuführen ist.
- – Im Rahmen der Ausführung der Dienstleistungen
Der Kunde und alle Teilnehmer des Auftrags verpflichten sich, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eventuellen Besonderen Geschäftsbedingungen sowie alle Anweisungen und Anordnungen bezüglich der Ausführung der Dienstleistungen, die in einer Broschüre/Katalog, auf der Webseite oder mündlich von der Vereinigung und ihrem gesamten Personal gegeben werden, zu befolgen und sich während der Ausführung der Dienstleistungen sicher, respektvoll und höflich zu verhalten.
Falls das Verhalten des Kunden oder eines der oben genannten Teilnehmer einem Mitarbeiter der Vereinigung, anderen Kunden oder Dritten im Allgemeinen Schaden, Gefahr oder Unruhe zufügen könnte, behält sich die Vereinigung das Recht vor, den Aufenthalt des Kunden nach eigenem Ermessen jederzeit zu beenden.
In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung für die vorzeitige Beendigung seines Auftrags, und die Vereinigung behält sich das Recht vor, vom Kunden die Erstattung der Kosten zu verlangen, die sich aus diesem Verhalten ergeben, unbeschadet der Forderung nach einer gerichtlichen Entschädigung für den festgestellten Schaden.
Darüber hinaus kann vom Kunden vor oder am ersten Tag der Leistungserbringung die Zahlung einer Kaution verlangt werden.
Die Höhe der Kaution hängt von den Leistungen Ihres Auftrags ab.
Die Höhe der Kaution ist in den Besonderen Geschäftsbedingungen angegeben.
- – Haftung für Unterhaltsberechtigte
Alle Personen, für die der Kunde unterhaltspflichtig ist, und insbesondere alle nicht volljährigen Minderjährigen, die an den Dienstleistungen teilnehmen, müssen von einem oder beiden Elternteilen oder ihrem gesetzlichen Vormund begleitet werden.
ARTIKEL 13 – VERSICHERUNGEN
Die von der Vereinigung angebotenen Leistungen enthalten keine Pflichtversicherung.
Es obliegt dem Kunden, andere Versicherungsverträge abzuschließen, wie z.B. eine Reiserücktritts-/Unterbrechungsversicherung oder eine Rückführungsversicherung.
Dem Kunden wird eine fakultative Reiserücktrittsversicherung im Rahmen der verkauften Leistungen angeboten.
Der Verein schließt die Versicherung AREAS DOMMAGES ab.
(Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Paris unter der Nummer D 775 670 466, mit Sitz in 47/49 rue de Miromesnil 75008 PARIS)
Die Bedingungen der Reiserücktrittsversicherung und insbesondere die garantierten Ereignisse sind in der Broschüre enthalten, die Ihrem Buchungsvertrag beiliegt.
Es obliegt dem Kunden, alle Versicherungen abzuschließen, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich und/oder vorgeschrieben sind.
In diesem Zusammenhang schließt er insbesondere einen Vertrag ab, der seine Haftpflicht für sich selbst und für die Personen, für die er verantwortlich ist, abdeckt.
ARTIKEL 14 – HÖHERE GEWALT
Höhere Gewalt wird im Sinne des französischen Rechts verstanden und liegt insbesondere vor bei Streiks des Personals der Vereinigung und/oder des Personals eines ihrer Partner, Großveranstaltungen, zum Zeitpunkt der Buchung unvorhersehbaren und unwiderstehlichen Wetterbedingungen (Stürme…), außergewöhnlichen hydrologischen Bedingungen (Hochwasser, Überschwemmungen…) und außergewöhnlichen geografischen Bedingungen.
Die Vereinigung behält sich das Recht vor, jede Bestellung im Falle höherer Gewalt, die zu einer dauerhaften Verhinderung führt, zu stornieren.
Die Vereinigung behält sich das Recht vor, das Datum und/oder den Inhalt und/oder den Ort der Ausführung des Auftrags zu ändern, es sei denn, die daraus resultierende Verzögerung rechtfertigt die Auflösung des Vertrags.
Für die Anwendung dieses Artikels wird höhere Gewalt als jedes Ereignis oder jeder Umstand verstanden, den die Parteien zum Zeitpunkt der Buchung nicht vernünftigerweise vorhersehen und kontrollieren konnten, da er außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, unvorhersehbar und unwiderstehlich ist.
Als höhere Gewalt gelten neben den von den französischen Gerichten anerkannten Fällen insbesondere: Voll- oder Teilstreiks innerhalb oder außerhalb des Vereins, Terrorismus, Krieg oder Aufruhr, Unwetter, Epidemien, Blockierung der Transport- oder Versorgungsmittel aus welchem Grund auch immer, Erdbeben, Brand, Sturm, Überschwemmung, Wasserschaden, Ausfall des Computersystems, der die normale Fortsetzung der Tätigkeit einer Partei lähmt.
In jedem Fall kann die vollständige oder teilweise Nichterfüllung der Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht zu einer Rückerstattung oder zu Schadenersatz seitens der Vereinigung führen.
ARTIKEL 15 – INFORMATIONEN UND BESCHWERDEN
Beschwerden, die während der Erfüllung des Vertrages auftreten, müssen so schnell wie möglich nach Feststellung des betreffenden Mangels bei der Vereinigung und gegebenenfalls bei jedem anderen betroffenen Anbieter eingereicht werden, damit unverzüglich eine Lösung gesucht werden kann.
Jede Reklamation nach der Erfüllung muss an die Vereinigung und den Anbieter gerichtet werden, und zwar spätestens innerhalb von einem Monat nach der Erfüllung.
- Monat nach Beendigung der Erbringung der Dienstleistung an die in Artikel 1 genannten Kontaktdaten zu senden.
Beschwerden müssen in einer Weise eingereicht werden, die eine Bestätigung des Empfangs durch die Vereinigung ermöglicht.
In diesem Zusammenhang muss der Kunde den persönlichen und vertraulichen Charakter der gesamten Korrespondenz mit der Vereinigung respektieren.
Wenn der Kunde keine zufriedenstellende Antwort erhält, hat er die Möglichkeit, sich innerhalb der gesetzlichen Fristen an den Ombudsmann für Tourismus und Reisen zu wenden.
Seine Kontaktdaten und die Art der Anrufung sind auf seiner Website zu finden: www.mtv.travel und das Beschwerdeformular ist unter folgendem Link verfügbar: http: //www.mtv.travel/Formulaire-mtv.pdf
ARTIKEL 16 – ALLGEMEINE DATENSCHUTZVERORDNUNG
16.1 Jede Bestellung wird elektronisch gespeichert und ist für den Kunden auf Anfrage an folgender Adresse zugänglich: Centre du LAZARET 223 rue du pasteur Lucien Benoit 34200 SETE.
16.2. Die personenbezogenen Daten, die von der Vereinigung gesammelt werden können, werden für die Zwecke der Kommunikation und der Erbringung von Dienstleistungen verarbeitet.
Diese personenbezogenen Daten, die sich auf die Information und die Bereitstellung von Dienstleistungen beziehen, können für die Überwachung und Verbesserung der Partnerbeziehung sowie im Rahmen der Betrugsbekämpfung und in Anwendung der Gesetzgebung im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verarbeitet werden.
16.3.
Diese Daten können für die Personalisierung von Angeboten und die Zusendung von Informationen über die von der Vereinigung angebotenen oder vertriebenen Dienstleistungen verwendet werden.
Die betroffenen Personen haben das Recht auf Zugang, Berichtigung, Widerspruch und Löschung ihrer personenbezogenen Daten sowie die Möglichkeit, besondere Richtlinien für die Aufbewahrung, Löschung und Weitergabe dieser Daten nach ihrem Tod festzulegen.
Sie können diese Rechte jederzeit ausüben, indem sie ihre Anfrage an den Webmaster richten, den sie über die Registerkarte Unterstützung in ihrem persönlichen Bereich kontaktieren können.
Die Daten werden für den Zeitraum aufbewahrt, der für die genannten Zwecke erforderlich ist, und für die Dauer der eventuell geltenden Vorschriften.
ARTIKEL 17 – ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie alle Teile des Vertrags, einschließlich insbesondere der Besonderen Verkaufsbedingungen, unterliegen dem französischen Recht.
Alle Streitigkeiten bezüglich ihrer Auslegung und/oder ihrer
Die Vollstreckung unterliegt den zuständigen französischen Gerichten.
ARTIKEL 18 – RECHT AM EIGENEN BILD
- Die Association du Centre du LAZARET behält sich das Recht vor, die während eines Aufenthalts aufgenommenen Fotos zu verwenden (Veröffentlichungen in Papierform, elektronische Medien, Web, Website, Ausstellungen, Diashows, Foto-CDs, die den Teilnehmern ausgehändigt werden).
- Wenn die Familie oder der gesetzliche Vertreter nicht wünscht, dass ein Teilnehmer auf diesen Fotos erscheint, ist es notwendig, dem Verein spätestens 8 Tage vor Beginn des Aufenthalts eine schriftliche Ablehnung zukommen zu lassen.
ARTIKEL 19 – VERSCHIEDENES
- Die Tatsache, dass die Vereinigung zu irgendeinem Zeitpunkt eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und generell eines Teils des Vertrags nicht geltend macht, kann nicht als Verzicht auf die Geltendmachung dieser Bestimmung zu einem späteren Zeitpunkt ausgelegt werden.
Sollte eine Bestimmung des Vertrags oder eines seiner Bestandteile für nichtig oder unwirksam erklärt werden, so gilt diese Bestimmung als nicht geschrieben, ohne dass dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen berührt, es sei denn, die für nichtig oder unwirksam erklärte Bestimmung war für die Erfüllung des Vertrags wesentlich und entscheidend.
- Darüber hinaus wird ausdrücklich vereinbart, dass, außer bei einem offensichtlichen Fehler der Vereinigung, die im Informationssystem der Vereinigung gespeicherten Daten, insbesondere die von der Vereinigung verwendeten E-Mail-Tools, als Beweismittel für die aufgegebenen Bestellungen und die Erfüllung der Verpflichtungen der Parteien gelten.
Die von der Vereinigung aufbewahrten Daten auf Computer- oder elektronischen Datenträgern gelten als Beweismittel, und wenn sie von der Vereinigung als Beweismittel in einem Streit- oder anderen Verfahren vorgelegt werden, sind sie auf die gleiche Weise, unter den gleichen Bedingungen und mit der gleichen Beweiskraft wie jedes schriftlich erstellte, empfangene oder aufbewahrte Dokument zwischen den Parteien zulässig, gültig und einklagbar.
ARTIKEL 19 – AUSZÜGE AUS DEM TOURISMUSGESETZBUCH
Die Broschüre oder der Katalog sowie der zusammenfassende Vorschlag für die Bestellung, die in Papierform oder auf elektronischem Wege ausgetauscht werden, stellen die vorherige Information gemäß Artikel R. 211-4 des Tourismusgesetzes dar.
Artikel R. 211-3
“ Vorbehaltlich der Ausnahmen in Artikel L. 211-7, dritter und vierter Absatz, werden für jedes Angebot und jeden Verkauf von Reise- oder Aufenthaltsleistungen geeignete Dokumente ausgehändigt, die den in diesem Abschnitt festgelegten Regeln entsprechen.
Im Falle des Verkaufs von Flugtickets oder Tickets für Linienflüge, die nicht mit Leistungen in Verbindung mit diesen Beförderungen einhergehen, stellt der Verkäufer dem Käufer ein oder mehrere Tickets für die gesamte Reise aus, die vom Beförderer oder unter seiner Verantwortung ausgestellt wurden.
Im Falle einer Beförderung auf Abruf müssen der Name und die Adresse des Beförderers, für dessen Rechnung die Tickets ausgestellt werden, angegeben werden.
Die getrennte Fakturierung der verschiedenen Bestandteile einer einzigen Pauschalreise entzieht nicht
den Verkäufer zu den Verpflichtungen, die ihm durch die Vorschriften in diesem Abschnitt auferlegt werden. „
Artikel R. 211-3-1
„Der Austausch von vorvertraglichen Informationen oder die Bereitstellung von Vertragsbedingungen erfolgt schriftlich. Sie können auf elektronischem Wege unter den in den Artikeln 1127 bis 1227-6 des Zivilgesetzbuches festgelegten Gültigkeits- und Ausübungsbedingungen erfolgen. Es werden der Name oder die Firma und die Adresse des Verkäufers sowie die Angabe seiner Eintragung in das in Artikel L. 141-3 „a“ vorgesehene Register oder gegebenenfalls der Name, die Adresse und die Angabe der Eintragung des Verbandes oder der Union, die in Artikel R. 211-2 Absatz 2 erwähnt werden, angegeben.
“ Artikel R. 211-4
“ Vor dem Abschluss des Vertrages muss der Verkäufer dem Verbraucher Informationen über Preise, Daten und andere Bestandteile der Leistungen, die bei der Reise oder dem Aufenthalt erbracht werden, mitteilen, wie zum Beispiel:
1° Zielort, Mittel, Merkmale und Kategorien der benutzten Verkehrsmittel;
2° Die Art der Unterkunft, ihre Lage, ihr Komfortniveau und ihre Hauptmerkmale, ihre Zulassung und ihre touristische Klassifizierung entsprechend den Vorschriften oder Gepflogenheiten des Gastgeberlandes ;
3° Die angebotenen Verpflegungsleistungen
;
4° Beschreibung der Route, wenn es sich um eine Rundreise handelt ;
5° Die Verwaltungs- und Gesundheitsformalitäten, die von Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum insbesondere beim Überschreiten der Grenzen zu erfüllen sind, sowie die Fristen für die Erfüllung dieser Formalitäten;
6. Besichtigungen, Ausflüge und andere Dienstleistungen, die in der Pauschalreise enthalten sind oder gegen einen Aufpreis erhältlich sind;
7. die Mindest- oder Maximalgröße der Gruppe, die die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts ermöglicht, und, falls die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig ist, die Frist für die Unterrichtung des Verbrauchers im Falle einer Stornierung der Reise oder des Aufenthalts; diese Frist darf nicht kürzer als 21 Tage vor dem Abreisedatum festgelegt werden;
8° Der Betrag oder Prozentsatz des Preises, der als Anzahlung bei Abschluss des Vertrages zu leisten ist, sowie der Zeitplan für die Zahlung des Restbetrags;
9° Die Modalitäten der Preisanpassung, wie sie im Vertrag gemäß Artikel R. 211-8 vorgesehen sind;
10° Vertragliche Stornierungsbedingungen ;
11° Die in den Artikeln R. 211-9, R. 211-10 und R. 211-11 definierten Stornierungsbedingungen;
12° Informationen über den optionalen Abschluss eines Versicherungsvertrags zur Deckung der Folgen bestimmter Stornierungsfälle oder eines Assistance-Vertrags zur Deckung bestimmter besonderer Risiken, insbesondere der Kosten für die Rückführung bei Unfall oder Krankheit;
13° Wenn der Vertrag Lufttransportleistungen umfasst, die Informationen für jeden Flugabschnitt gemäß Artikel R. 211-15 bis R. 211-18.
Artikel R. 211-5
“ Die dem Verbraucher erteilte Vorabinformation ist für den Verkäufer bindend, es sei denn, der Verkäufer hat sich in der Vorabinformation ausdrücklich das Recht vorbehalten, einige der Informationen zu ändern.
zu ändern.
Der Verkäufer muss in diesem Fall klar angeben, in welchem Umfang und bei welchen Elementen eine solche Änderung erfolgen kann.
In jedem Fall müssen Änderungen der Vorabinformation dem Verbraucher vor Abschluss des Vertrages mitgeteilt werden. „
Artikel R. 211-6
“ Der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossene Vertrag muss schriftlich, in zweifacher Ausfertigung, von denen eine dem Käufer ausgehändigt wird, und von beiden Parteien unterzeichnet sein.
Wenn der Vertrag auf elektronischem Wege geschlossen wird, gelten die Artikel 1125 bis 1127-6 des Zivilgesetzbuches.
Der Vertrag muss die folgenden Klauseln enthalten
1° Name und Adresse des Verkäufers, seines Bürgen und seines Versicherers sowie Name und Adresse des Veranstalters ;
2° Das Ziel oder die Ziele der Reise und, im Falle eines aufgeteilten Aufenthalts, die verschiedenen Perioden und ihre Daten ;
3° Die Mittel, Merkmale und Kategorien der benutzten Transportmittel, die Daten und Orte der Abreise und der Rückkehr ;
4° Die Art der Unterkunft, ihre Lage, ihr Komfortniveau und ihre Hauptmerkmale sowie ihre touristische Klassifizierung gemäß den Vorschriften oder Gepflogenheiten des Gastgeberlandes ;
5° Die angebotenen Verpflegungsleistungen
;
6° Die Route, wenn es sich um eine Rundreise handelt ;
7. Besichtigungen, Ausflüge oder andere Dienstleistungen, die im Gesamtpreis der Reise oder des Aufenthalts enthalten sind;
8° Der Gesamtpreis der in Rechnung gestellten Leistungen und der Hinweis auf eine eventuelle Änderung dieser Rechnung gemäß Artikel R. 211-8;
9° Gegebenenfalls Angabe von Gebühren oder Steuern für bestimmte Dienstleistungen wie Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren in Häfen und Flughäfen, Kurtaxen, wenn sie nicht im Preis der erbrachten Leistung(en) enthalten sind;
Die letzte Zahlung des Käufers muss mindestens 30% des Preises der Reise oder des Aufenthalts betragen und muss bei der Übergabe der Dokumente, die die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts ermöglichen, geleistet werden;
11. die vom Käufer gewünschten und vom Verkäufer akzeptierten Sonderbedingungen; 12. die Modalitäten, nach denen der Käufer beim Verkäufer eine Beschwerde wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages einreichen kann, wobei diese Beschwerde so schnell wie möglich auf eine Art und Weise, die eine Empfangsbestätigung ermöglicht, an den Verkäufer zu richten ist und gegebenenfalls schriftlich dem Reiseveranstalter und dem betreffenden Dienstleistungsanbieter mitgeteilt werden muss;
13° Die Frist für die Information des Käufers im Falle einer Stornierung der Reise oder des Urlaubs durch den Verkäufer, wenn die Durchführung der Reise oder des Urlaubs von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig ist, gemäß Artikel R. 211-4, 7°;
14° Vertragliche Stornierungsbedingungen ;
15° Die in den Artikeln R. 211-9, R. 211-10 und R. 211-11 vorgesehenen Stornierungsbedingungen;
16° Angaben zu den gedeckten Risiken und dem Betrag der Garantien im Rahmen des Versicherungsvertrags, der die Folgen der beruflichen Haftpflicht des Verkäufers abdeckt;
17° Angaben zu dem vom Käufer abgeschlossenen Versicherungsvertrag, der die Folgen bestimmter Stornierungsfälle abdeckt (Policennummer und Name des Versicherers), sowie Angaben zu dem Vertrag über Hilfeleistung, der bestimmte Risiken abdeckt
besondere Kosten, einschließlich der Kosten für die Rückführung im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit
in diesem Fall muss der Verkäufer dem Käufer ein Dokument aushändigen, in dem zumindest die gedeckten und die ausgeschlossenen Risiken aufgeführt sind; 18° die Frist für die Information des Verkäufers im Falle der Abtretung des Vertrages durch den Käufer ;
19° Die Verpflichtung, dem Käufer mindestens zehn Tage vor dem geplanten Abreisedatum die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen:
- Name, Adresse und Telefonnummer der örtlichen Vertretung des Verkäufers oder, falls nicht vorhanden, Name, Adresse und Telefonnummer der örtlichen Einrichtungen, die dem Verbraucher bei Schwierigkeiten helfen können, oder, falls nicht vorhanden, die Telefonnummer, unter der der Verkäufer dringend kontaktiert werden kann;
- Bei Reisen und Aufenthalten Minderjähriger im Ausland eine Telefonnummer und eine Adresse, die eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Kind oder der für den Aufenthalt verantwortlichen Person vor Ort ermöglicht;
20° Die Klausel über den Rücktritt und die Erstattung der vom Käufer gezahlten Beträge ohne Vertragsstrafe im Falle der Nichteinhaltung der Informationspflicht gemäß Artikel R. 211-4, 13°;
21° Die Verpflichtung, dem Käufer rechtzeitig vor Beginn der Reise oder des Aufenthalts die Abfahrts- und Ankunftszeiten mitzuteilen. „
Artikel R. 211-7
“ Der Käufer kann seinen Vertrag an einen Zessionar abtreten, der die gleichen Bedingungen für die Reise oder den Aufenthalt erfüllt wie er selbst, solange der Vertrag noch nicht wirksam geworden ist.
Sofern keine für den Abtretenden günstigere Vereinbarung getroffen wurde, ist dieser verpflichtet, den Verkäufer über seine Entscheidung auf eine Weise, die eine Empfangsbestätigung ermöglicht, spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zu informieren.
Wenn es sich um eine Kreuzfahrt handelt, wird diese Frist auf 15 Tage verlängert.
Diese Abtretung unterliegt in keinem Fall einer vorherigen Genehmigung durch den Verkäufer. „
Artikel R. 211-8
“ Wenn der Vertrag eine ausdrückliche Möglichkeit der Preisanpassung innerhalb der in Artikel L. 211-12 festgelegten Grenzen enthält, muss er die genauen Modalitäten der Berechnung von Preisänderungen nach oben oder unten angeben, insbesondere den Betrag der Transportkosten und der damit verbundenen Steuern, die Währung(en), die den Preis der Reise oder des Aufenthalts beeinflussen können, den Teil des Preises, auf den sich die Änderung bezieht, den Kurs der Währung(en), der als Referenz bei der Festlegung des im Vertrag angegebenen Preises verwendet wird. „
Artikel R. 211-9
“ Wenn der Verkäufer vor der Abreise des Käufers gezwungen ist, eine Änderung an einem der wesentlichen Bestandteile des Vertrags vorzunehmen, wie z.B. eine erhebliche Preiserhöhung, und wenn er die in Artikel R. 211-4, 13°, erwähnte Informationspflicht missachtet, kann der Käufer, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, und nachdem er vom Verkäufer auf eine Weise informiert wurde, die es ermöglicht, eine Empfangsbestätigung zu erhalten, den Vertrag aufheben:
-Sie können den Vertrag kündigen und erhalten eine sofortige Rückerstattung der gezahlten Beträge ohne Strafe;
-oder die Änderung oder die vom Verkäufer vorgeschlagene Ersatzreise akzeptieren; ein Zusatz zum Vertrag, in dem die vorgenommenen Änderungen aufgeführt sind, wird dann von den Parteien unterzeichnet; jede Preisminderung wird von den Beträgen abgezogen, die der Käufer eventuell noch schuldet, und wenn die von ihm bereits geleistete Zahlung den Preis der geänderten Leistung übersteigt, muss ihm der zu viel gezahlte Betrag vor dem Datum seiner Abreise zurückerstattet werden. „
Artikel R. 211-10
“ Wenn der Verkäufer im Fall von Artikel L. 211-14 vor der Abreise des Käufers die Reise oder den Aufenthalt storniert, muss er den Käufer in einer Weise informieren, die es ermöglicht, eine Empfangsbestätigung zu erhalten; der Käufer erhält, unbeschadet der Ansprüche auf Schadenersatz für eventuell erlittene Schäden, vom Verkäufer die sofortige und straffreie Rückerstattung der gezahlten Beträge; der Käufer erhält in diesem Fall eine Entschädigung, die mindestens der Strafe entspricht, die er getragen hätte, wenn die Stornierung zu diesem Zeitpunkt durch ihn erfolgt wäre.
Die Bestimmungen dieses Artikels stehen in keinem Fall dem Abschluss einer gütlichen Vereinbarung entgegen, die die Annahme einer vom Verkäufer vorgeschlagenen Ersatzreise oder eines Ersatzurlaubs durch den Käufer zum Gegenstand hat. „
Artikel R. 211-11
“ Wenn der Verkäufer nach der Abreise des Käufers nicht in der Lage ist, einen Großteil der vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen, die einen nicht unerheblichen Prozentsatz des vom Käufer gezahlten Preises ausmachen, muss der Verkäufer unverzüglich die folgenden Maßnahmen ergreifen, ohne dass dadurch Schadenersatzansprüche für eventuell erlittene Schäden vorweggenommen werden:
-Wenn die vom Käufer akzeptierten Leistungen von geringerer Qualität sind, muss der Verkäufer ihm bei seiner Rückkehr die Preisdifferenz erstatten;
-oder, wenn er keine Ersatzleistungen anbieten kann oder wenn diese vom Käufer aus triftigen Gründen abgelehnt werden, dem Käufer ohne Aufpreis Fahrkarten zur Verfügung stellen, um seine Rückreise unter als gleichwertig anzusehenden Bedingungen zum Abreiseort oder zu einem anderen von beiden Parteien akzeptierten Ort zu gewährleisten.
Die Bestimmungen dieses Artikels sind anwendbar, wenn die Verpflichtung gemäß Artikel R. 211-4, 13°, nicht eingehalten wird. „